Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich, spätestens am 30. April statt., Beginn um 19.15 Uhr, Dauer je nach Geschäftsgang zwischen ein und selten mehr als zweieinhalb Stunden. Die ordentliche Einladung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist per Post an alle Mitglieder.