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Entscheid beim Bahnübergang Mühle

Entscheid beim Bahnübergang Mühle

Vor knapp drei Jahren hat der DVZO beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Planvorlage zur Teilschliessung des Bahnübergangs Mühle in Bäretswil eingereicht. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wurde durch einen Anwohner Einsprache erhoben. Das BAV wies die Beschwerde beinahe vollumfänglich ab, worauf der Einsprecher das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht zog. Dieses hat nun die Beschwerde gutgeheissen und die Planvorlage an das BAV zurückgewiesen.

Der DVZO ist vom Ausgang des Verfahrens enttäuscht und plant nun die weiteren Schritte. Dabei werden alle verfügbaren Optionen geprüft. Der Entscheid ist für den DVZO insofern nicht nachvollziehbar als die Parzelle des DVZO nicht mit einem Wegrecht belastet ist, ein solches gemäss der Eisenbahngesetzgebung nicht ersessen werden kann und eine andere Zufahrt zum Grundstück vorhanden ist. Die mit einer anderen Option als der Teilschliessung anfallenden Kosten will der Verein im Grundsatz nicht tragen und findet es falsch dafür Spendengelder einzusetzen.

 

Bahnübergang Mühle, © DVZO, Lukas Trüb

Bahnübergang Mühle, © DVZO, Lukas Trüb